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1. Die AusgangslageEin Schiedsgericht des Internationalen Eisschnelllaufverbandes (ISU) hat mich für zwei Jahre gesperrt. Die Behauptung der Anklage: Ich hätte mit Blutdoping meine Leistung manipuliert. Zu dieser Bewertung sind ISU-Anklage und ISU-Gericht gekommen, weil bei mir in den vergangenen neun Jahren mehrfach erhöhte Retikulozytenwerte in meinem Blut gemessen wurden. Da in meinem Blut aber im Rahmen von mehr als 330 Dopingtests keine verbotenen Substanzen gefunden wurden (wie auch, wenn ich nicht gedopt habe?), wird mir unterstellt, ich hätte alle Beweise, die man in meinem Blut hätte finden können durch Gegenmaßnahmen vertuscht. Und da man mich nicht rund um die Uhr testen und überwachen könnte, wäre es eben nicht möglich gewesen, mich zu erwischen. Von daher wurde das Urteil anhand dieses einzigen Indizes gefällt. Die Verteidigung meines Anwaltes Simon Bergmann war im Laufe des Verfahrens auf mehreren Säulen aufgebaut. Falsche Lagerung oder Transport sowie Messfehler oder -schwankungen wurden von der Anklage kategorisch ausgeschlossen. Bereits am 27. 2009 Mai ließ man schriftlich wissen, dass hier keinerlei Zweifel angebracht seien. PDF ISU-Response Unter Punkt 1.4 heißt es in der Übersetzung der Überschrift: Keine fehlerhaften Werte in der Anklageschrift oder in den Anlagen angegeben. Dann folgt: Der Kläger verneint kategorisch, dass bestimmte Werte, die in den Anlagen 2 oder 3 genannt werden, "falsch" sind. Sie kommen alle aus der ISU Datenbank und sind korrekt. Es ist sicherlich für jeden sehr schwierig, Fehler nachzuweisen, wenn man keine Möglichkeiten hat, gemachte Angaben zu überprüfen z.B. mangels vorliegender Unterlagen.
Da wir vor Gericht auch noch weitere Unzulänglichkeiten (Lücken, also fehlende Werte in einzelnen Spalten der Datenbank) bis in das Jahr 2002 nachweisen konnten, hat die Anklage den Vorwurf des Langzeitdopings gegen mich kurzerhand um drei Jahre eingekürzt und auf die Jahre 2003 bis 2009 „beschränkt“. Mit den Hinweis: Spätestens ab diesem Zeitpunkt sei die Datenbank der ISU aber wirklich fehlerfrei! Nach wie vor allerdings ohne unserer Aufforderung nach Vorlage der Original-Messprotokolle nachzukommen. Dem ISU-Schiedsgericht schien die Argumentation der ISU-Anklage trotz der fehlenden Belege stichhaltig genug. Sie hätte lediglich einen Nachweis einer Blutkrankheit als Argument gegen einen Schuldspruch gelten lassen. Dies verwundert nicht, besteht doch das Schiedsgericht ebenfalls ausschließlich aus ISU-Mitgliedern. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Schiedsgericht Schwierigkeiten damit gehabt hätte, die Arbeit der ISU-Kollegen von der Anklage ad absurdum zu führen. Und dennoch sei die Frage erlaubt, ob selbst dieses Schiedsgericht zum gleichen Urteil gekommen wäre, wenn ihm auch die nächsten Unstimmigkeiten in den Daten und Fakten der Anklage zum Zeitpunkt der Anhörung (29. u. 30. Juni 2009) bekannt gewesen wäre...
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